(2)Absatz 2,Gleichzeitig tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend den Schutz von Kulturpflanzen gegen Kartoffelnematoden, LGBl. für Wien Nr. 25/1997, außer Kraft.Gleichzeitig tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend den Schutz von Kulturpflanzen gegen Kartoffelnematoden, LGBl. für Wien Nr. 25 aus 1997,, außer Kraft.