Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ausb. und Prüf. Diplomschi-, Diplomsnowboardlehrer, Schi-, Snowboardführer, Landesschi-, Landessnowb.-, Langlauf- und Alternativschilehrer
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 56/2003
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
06.11.2012
Außerkrafttretensdatum
Index
40 Innere Verwaltung, Veranstaltungs- und Schulrecht (I)
40/20 Veranstaltungswesen, Sport
Text
Praktischer Teil
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Der praktische Teil des Ausbildungskurses für Diplomschilehrer hat folgende Gegenstände zu umfassen:
Schulefahren:
Verbesserung des Eigenkönnens im lehrplangemäßen Fahren von Bögen und Schwüngen aller Schwierigkeitsstufen; Vorzeigen der im Schilehrplan vorgesehenen Übungen; Verfeinerung der Schwungarten und der Schitechnik;
Geländefahren:
Verbesserung des Eigenkönnens auf Pisten und im freien Schigelände bei jeder Schneeart; Schulung des richtigen Verhaltens beim Schilauf im gesicherten und ungesicherten Schigelände;
Rennlauf:
Anpassung der Schwungformen an Geschwindigkeit und Richtungstore; Erlernen der Grundzüge der Renntechnik;
Übungen abseits gesicherter Pisten mit praktischen Bergrettungsübungen:
Beurteilen und Abschätzen von alpinen Gefahrensituationen; Verhalten bei Lawinengefahr, Kenntnis der Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen; Erlernen der Grundzüge der behelfsmäßigen Bergrettungsmethoden im Schitourengelände; Zusammenarbeit mit Rettungsorganisationen; Erlernen der Verwendung des Bergseiles;
Praktisch-methodische Übungen für Erwachsene und Kinder:
Beschreiben und Vorzeigen von Bewegungsaufgaben; Erkennen von Fehlern und deren Verbesserung; Aufzeigen und Darbieten von methodischen Wegen und Hilfen;
Führung von Schitouren:
Grundkenntnisse der Planung und Durchführung von eintägigen Schitouren; Geländewahl bei Aufstieg und Abfahrt; Orientierung im Gelände; Verwendung der Alpinausrüstung im Gelände;
Sonstige Formen des alpinen Schilaufes und Langlaufes:
Grundkenntnisse im Fahren mit verschiedenen Schisportgeräten wie Schibob, Monoschi und dgl.; Grundtechnik des Langlaufes und Schiwanderns;
Allgemeine Körperausbildung:
Konditionstraining, Ausgleichsübungen zur Vorbereitung auf den Schilauf.
(2)Absatz 2,Abs. 1 Z 1 bis 9 gelten für Diplomsnowboardlehrer sinngemäß.Absatz eins, Ziffer eins bis 9 gelten für Diplomsnowboardlehrer sinngemäß.
Im RIS seit
15.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2014
Gesetzesnummer
20000196
Dokumentnummer
LWI40003718