Landesrecht konsolidiert Wien

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Ausb. und Prüf. Diplomschi-, Diplomsnowboardlehrer, Schi-, Snowboardführer, Landesschi-, Landessnowb.-, Langlauf- und Alternativschilehrer § 3

Kurztitel

Ausb. und Prüf. Diplomschi-, Diplomsnowboardlehrer, Schi-, Snowboardführer, Landesschi-, Landessnowb.-, Langlauf- und Alternativschilehrer

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 56/2003

Typ

Verordnung

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

06.11.2012

Außerkrafttretensdatum

Index

40 Innere Verwaltung, Veranstaltungs- und Schulrecht (I)
40/20 Veranstaltungswesen, Sport

Text

Praktischer Teil

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Der praktische Teil des Ausbildungskurses für Diplomschilehrer hat folgende Gegenstände zu umfassen:
    1. Ziffer eins
      Schulefahren:
                                  Verbesserung des Eigenkönnens im lehrplangemäßen Fahren von Bögen und Schwüngen aller Schwierigkeitsstufen; Vorzeigen der im Schilehrplan vorgesehenen Übungen; Verfeinerung der Schwungarten und der Schitechnik;
    2. Ziffer 2
      Geländefahren:
                                  Verbesserung des Eigenkönnens auf Pisten und im freien Schigelände bei jeder Schneeart; Schulung des richtigen Verhaltens beim Schilauf im gesicherten und ungesicherten Schigelände;
    3. Ziffer 3
      Rennlauf:
                                  Anpassung der Schwungformen an Geschwindigkeit und Richtungstore; Erlernen der Grundzüge der Renntechnik;
    4. Ziffer 4
      Übungen abseits gesicherter Pisten mit praktischen Bergrettungsübungen:
                                  Beurteilen und Abschätzen von alpinen Gefahrensituationen; Verhalten bei Lawinengefahr, Kenntnis der Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen; Erlernen der Grundzüge der behelfsmäßigen Bergrettungsmethoden im Schitourengelände; Zusammenarbeit mit Rettungsorganisationen; Erlernen der Verwendung des Bergseiles;
    5. Ziffer 5
      Praktisch-methodische Übungen für Erwachsene und Kinder:
                                  Beschreiben und Vorzeigen von Bewegungsaufgaben; Erkennen von Fehlern und deren Verbesserung; Aufzeigen und Darbieten von methodischen Wegen und Hilfen;
    6. Ziffer 6
      Führung von Schitouren:
                                  Grundkenntnisse der Planung und Durchführung von eintägigen Schitouren; Geländewahl bei Aufstieg und Abfahrt; Orientierung im Gelände; Verwendung der Alpinausrüstung im Gelände;
    7. Ziffer 7
      Sonstige Formen des alpinen Schilaufes und Langlaufes:
                                  Grundkenntnisse im Fahren mit verschiedenen Schisportgeräten wie Schibob, Monoschi und dgl.; Grundtechnik des Langlaufes und Schiwanderns;
    8. Ziffer 8
      Allgemeine Körperausbildung:
                                  Konditionstraining, Ausgleichsübungen zur Vorbereitung auf den Schilauf.
  2. Absatz 2,Absatz eins, Ziffer eins bis 9 gelten für Diplomsnowboardlehrer sinngemäß.

Im RIS seit

15.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2014

Gesetzesnummer

20000196

Dokumentnummer

LWI40003718

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2003/56/P3/LWI40003718

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