Landesrecht konsolidiert Wien

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Besoldungsordnung 1994 § 42

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Besoldungsordnung 1994

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 55/1994 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 28/2020

Typ

Gesetz

§/Artikel/Anlage

§ 42

Inkrafttretensdatum

01.01.2020

Außerkrafttretensdatum

22.07.2020

Abkürzung

BO 1994

Index

20 Dienstrecht (D)
20/10 Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht

Text

6. Abschnitt

Verweisung auf andere Gesetze

Paragraph 42,
  1. Absatz eins,Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
  2. Absatz 2,Soweit dieses Gesetz und dessen Anlage 1 auf Bundesgesetze verweisen, sind diese in der am 1. Jänner 2020 geltenden Fassung anzuwenden.

Im RIS seit

12.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2020

Gesetzesnummer

20000007

Dokumentnummer

LWI40013934

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