(3)Absatz 3,Treten die Voraussetzungen nach Abs. 2 während der Funktionsdauer des Beirates ein, ist eine Wahl bei Beginn der nächsten Funktionsdauer des Beirates durchzuführen (§ 2 Abs. 6). Diese Wahl ist im Anschluß an die Konstituierung des Beirates durchzuführen und hat geheim durch Abgabe von Stimmzetteln zu erfolgen. Der bisherige Vorsitzende hat sämtliche Vorbereitungen für die Wahl zu treffen und für die Durchführung der Wahl vorzusorgen.Treten die Voraussetzungen nach Absatz 2, während der Funktionsdauer des Beirates ein, ist eine Wahl bei Beginn der nächsten Funktionsdauer des Beirates durchzuführen (Paragraph 2, Absatz 6,). Diese Wahl ist im Anschluß an die Konstituierung des Beirates durchzuführen und hat geheim durch Abgabe von Stimmzetteln zu erfolgen. Der bisherige Vorsitzende hat sämtliche Vorbereitungen für die Wahl zu treffen und für die Durchführung der Wahl vorzusorgen.