Landesrecht konsolidiert Wien

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Einrichtung eines Wohnbauförderungsbeirates § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Einrichtung eines Wohnbauförderungsbeirates

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 44/1985 aufgehoben durch LGBl. Nr. 8/2017

Typ

Gesetz

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

28.01.1998

Außerkrafttretensdatum

27.02.2017

Index

10/30 Wohnbauförderung, Wohnungswesen

Text

Paragraph eins,

Zur Begutachtung von Ansuchen auf Gewährung einer Förderung nach Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins, bis 3 und Paragraph 40, Absatz eins, Ziffer eins, bis 4 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989, LGBl. für Wien Nr. 18 aus 1989,, zur Behandlung von Fragen der Wohnbauförderung und Wohnhaussanierung, die von grundlegender Bedeutung sind sowie zur Erstellung eines Wohnbauprogrammes gemäß Paragraph 61, Absatz eins, des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes, ist beim Amt der Wiener Landesregierung ein Beirat mit der Bezeichnung "Wohnbauförderungsbeirat für das Land Wien" (im folgenden kurz "Beirat" genannt) zu bestellen.

Im RIS seit

16.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2017

Gesetzesnummer

20000092

Dokumentnummer

LWI40001895

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/1985/44/P1/LWI40001895

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