Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG; Höchstzulässiger Schwefelgehalt im Heizöl
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 10/1983
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
12.06.1983
Außerkrafttretensdatum
Index
10 Bau- und Bodenrecht sowie Recht der Technik (B)
10/20 Brand- und Katastrophenschutz, Energierecht
Text
Artikel 1
Erlassung von Rechtsvorschriften zur Begrenzung des Schwefelgehaltes im Heizöl
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Rechtsvorschriften zu erlassen, durch die
das Verbrennen von Heizöl, das den Anforderungen des Art. 2 Abs. 1 nicht entspricht, und der Verkauf von solchem Heizöl zum Zwecke des Verbrennens im Inland verboten unddas Verbrennen von Heizöl, das den Anforderungen des Artikel 2, Absatz eins, nicht entspricht, und der Verkauf von solchem Heizöl zum Zwecke des Verbrennens im Inland verboten und
Verstöße gegen diese Verbote mit Strafe bedroht werden.
(2)Absatz 2,Die Vertragsparteien stimmen überein, daß in den in Abs. 1 genannten Rechtsvorschriften Übergangsregelungen für den Aufbrauch von Lagerbeständen für Heizöl, das den Anforderungen des Art. 2 Abs. 1 nicht entspricht, zulässig sind.Die Vertragsparteien stimmen überein, daß in den in Absatz eins, genannten Rechtsvorschriften Übergangsregelungen für den Aufbrauch von Lagerbeständen für Heizöl, das den Anforderungen des Artikel 2, Absatz eins, nicht entspricht, zulässig sind.
(3)Absatz 3,Die Vertragsparteien stimmen überein, Abweichungen von Art. 2 Abs. 1 nur dann zuzulassen, wenn das mit der Vereinbarung angestrebte Ziel nicht beeinträchtigt wird.Die Vertragsparteien stimmen überein, Abweichungen von Artikel 2, Absatz eins, nur dann zuzulassen, wenn das mit der Vereinbarung angestrebte Ziel nicht beeinträchtigt wird.
Schlagworte
Heizen, Heizöl, Schwefel, Schwefelgehalt, Art. 15a B-VG, Öl, Heizung, Ölheizung, Lagerbestand, Energie, Energieversorgung, Wärme, Verbrennen,
Im RIS seit
25.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2014
Gesetzesnummer
20000010
Dokumentnummer
LWI40000376