(3)Absatz 3,Anträge nach Abs. 2 Z 3 müssen von mindestens fünf Landtagsabgeordneten, den Antragsteller eingerechnet, unterstützt sein.Anträge nach Absatz 2, Ziffer 3, müssen von mindestens fünf Landtagsabgeordneten, den Antragsteller eingerechnet, unterstützt sein.