Landesrecht konsolidiert Wien

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Ehrenzeichen für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen § 2

Kurztitel

Ehrenzeichen für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 22/1952

Typ

Gesetz

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

18.01.1953

Außerkrafttretensdatum

Index

70 Verfassungs- und Organisationsrecht (V)
70/10 Verfassungs-, Organisations- und Gebietsrecht

Text

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Das Ehrenzeichen für eine 25jährige Tätigkeit ist eine Medaille aus Bronze. Sie hat einen Durchmesser von 32 mm und zeigt auf der Vorderseite das Wappen der Stadt Wien, umrahmt auf beiden Seiten von einem von oben herabhängenden, unten offenen Lorbeerkranze, und auf der Rückseite in einem gleichfalls mit Lorbeer umrahmten, mit einer Flamme gezierten Schildchen die Inschrift „25“ und die Umschrift „Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens". Durch Verordnung kann bestimmt werden, daß nach Genehmigung des Bundes an Stelle des Wappens der Stadt Wien das österreichische Bundeswappen tritt.
  2. Absatz 2,Das Ehrenzeichen für eine 40jährige Tätigkeit ist eine in der Ausführung derjenigen für 25jährige Tätigkeit gleichgehaltene versilberte Medaille, bei der das Schildchen die Inschrift „40“ enthält.
  3. Absatz 3,Die Ehrenzeichen werden an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefalteten orange-gelben Band auf der linken Brustseite getragen. Das Ehrenzeichen für 40jährige Tätigkeit steht im Rang vor dem Ehrenzeichen für 25jährige Tätigkeit.

Im RIS seit

16.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2014

Gesetzesnummer

20000335

Dokumentnummer

LWI40006314

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/1952/22/P2/LWI40006314

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