Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ehrenzeichen für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 22/1952
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
18.01.1953
Außerkrafttretensdatum
Index
70 Verfassungs- und Organisationsrecht (V)
70/10 Verfassungs-, Organisations- und Gebietsrecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Das Ehrenzeichen für eine 25jährige Tätigkeit ist eine Medaille aus Bronze. Sie hat einen Durchmesser von 32 mm und zeigt auf der Vorderseite das Wappen der Stadt Wien, umrahmt auf beiden Seiten von einem von oben herabhängenden, unten offenen Lorbeerkranze, und auf der Rückseite in einem gleichfalls mit Lorbeer umrahmten, mit einer Flamme gezierten Schildchen die Inschrift „25“ und die Umschrift „Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens". Durch Verordnung kann bestimmt werden, daß nach Genehmigung des Bundes an Stelle des Wappens der Stadt Wien das österreichische Bundeswappen tritt.
(2)Absatz 2,Das Ehrenzeichen für eine 40jährige Tätigkeit ist eine in der Ausführung derjenigen für 25jährige Tätigkeit gleichgehaltene versilberte Medaille, bei der das Schildchen die Inschrift „40“ enthält.
(3)Absatz 3,Die Ehrenzeichen werden an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefalteten orange-gelben Band auf der linken Brustseite getragen. Das Ehrenzeichen für 40jährige Tätigkeit steht im Rang vor dem Ehrenzeichen für 25jährige Tätigkeit.
Im RIS seit
16.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2014
Gesetzesnummer
20000335
Dokumentnummer
LWI40006314