Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche)
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Außerkrafttretensdatum
31.05.2026
Index
10/10 Baurecht sowie Straßen- und Wegerecht
Text
§ 3.Paragraph 3,
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verlautbarung im Landesgesetzblatt für Wien in Kraft. Gleichzeitig verliert die Verordnung der Landesregierung vom 6. Mai 1930, LGBl. für Wien Nr. 41, ihre Gültigkeit. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verlautbarung im Landesgesetzblatt für Wien in Kraft. Gleichzeitig verliert die Verordnung der Landesregierung vom 6. Mai 1930, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 41, ihre Gültigkeit.
Schlagworte
Bau, Straße, Verkehrsfläche, Verkehr, Anliegerbeitrag, Gebühren, Einheitssatz, Baubehörde
Im RIS seit
16.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2026
Gesetzesnummer
20000016
Dokumentnummer
LWI40000459