Landesrecht konsolidiert Tirol

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Frauenförderungsplan für die Lehrerinnen und Lehrer für verschiedene Schulformen in Tirol § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan für die Lehrerinnen und Lehrer für verschiedene Schulformen in Tirol

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 107/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.11.2012

Außerkrafttretensdatum

31.10.2018

Index

2600 Lehrer

Text

Paragraph 2

Ziele

  1. Absatz eins,Das Land Tirol bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungs- und Gleichstellungspolitik, um die Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten.
  2. Absatz 2,Mit der Umsetzung des Frauenförderungsplanes sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt werden:
    1. Litera a
      Die Förderung des Konsenses über die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern auf allen Hierarchieebenen sowie der Abbau bestehender Benachteiligungen von Frauen,
    2. Litera b
      die Anhebung des Frauenanteiles in allen Dienststellenbereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind,
    3. Litera c
      die Förderung einer gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen in allen Entscheidungsstrukturen entsprechend ihrem Anteil an der Beschäftigung,
    4. Litera d
      die Schaffung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes für Frauen und Männer,
    5. Litera e
      die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer sowie
    6. Litera f
      die Förderung der Akzeptanz der Inanspruchnahme von Elternkarenzzeiten und Teilzeitbeschäftigungen gleichermaßen durch Frauen wie durch Männer.

Im RIS seit

09.10.2012

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2012

Gesetzesnummer

20000519

Dokumentnummer

LTI40034207

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