Beachte
Die §§ 10 - 14a, 67 und 69 wurden durch das Gesetz
LGBl. Nr. 96/2018 aufgehoben.
Art. II des Gesetzes
LGBl. Nr. 90/2012 lautet:
"Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, mit 1. September 2012 in Kraft.
(2) Art. I Z. 6 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(3) Verordnungen nach den §§ 13 und 14 in der Fassung des Art. I Z. 3 können auch rückwirkend, frühestens jedoch mit 1. September 2012, in Kraft gesetzt werden.
(4) Abweichend von § 15 Abs. 3 in der Fassung des Art. I Z. 3 obliegt die Entscheidung über die schulautonome Gruppenbildung und die Festlegung von Teilungs- und Eröffnungszahlen für das Schuljahr 2012/2013 dem Schulleiter."
Art. II des Gesetzes
LGBl. Nr. 101/2019 lautet:
"Artikel II
(1) Art. I Z 2 und 3 tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Der Abs 3 und Art. I Z 1 treten mit 1. September 2018 in Kraft.
(3) § 10 des Tiroler Berufsschulorganisationsgesetzes 1994 in der Fassung des Art. I Z 1 dieses Gesetzes ist im Schuljahr 2018/19 mit der Abweichung anzuwenden, dass die Feststellung der Kenntnisse der Unterrichtssprache durch den Schulleiter zu erfolgen hat."
Art. IV des Gesetzes
LGBl. Nr. 134/2020 lautet:
"Artikel IV
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit 7. Dezember 2020 in Kraft.
(2) Bei Verwendung von Gebäuden, Räumen oder anderen Liegenschaften für Schulzwecke nach § 73a des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 in der Fassung des Art. I Z 1 dieses Gesetzes bzw. nach § 30a des Tiroler Berufsschulorganisationsgesetzes 1994 in der Fassung des Art. II Z 1 dieses Gesetzes vor der Kundmachung dieses Gesetzes hat die Anzeige der Verwendung an die Bildungsdirektion binnen einer Woche ab dem Ablauf des Tages der Kundmachung zu erfolgen.
(3) Bei Verwendung von Gebäuden, Räumen oder anderen Liegenschaften für Schulzwecke nach § 55a der Tiroler Bauordnung 2018 in der Fassung des Art. III Z 1 dieses Gesetzes vor der Kundmachung dieses Gesetzes hat die Anzeige der Verwendung an die Behörde binnen einer Woche ab dem Ablauf des Tages der Kundmachung zu erfolgen."
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2026