Landesrecht konsolidiert Steiermark

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Steiermärkisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz 2019 – StKBBG 2019 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Steiermärkisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz 2019 – StKBBG 2019

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 95/2019

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

14.09.2020

Außerkrafttretensdatum

13.09.2020

Abkürzung

StKBBG 2019

Index

5060 Kinderbetreuung, Hort

Beachte

Hinsichtlich Tageseltern treten das 1., das 2.und das 3. Hauptstück, sowie das 6. Hauptstück mit 1. September 2020 in Kraft.

Titel

Gesetz vom 15. Oktober 2019 über die Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen in der Steiermark (Steiermärkisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz 2019 – StKBBG 2019)

LGBl. Nr. 95/2019 (XVII. GPStLT RV EZ 3497/1 AB EZ 3497/4)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. HAUPTSTÜCK
Allgemeine Bestimmungen
Präambel und Ziele, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Aufgaben der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 1

Präambel und Ziele

§ 2

Anwendungsbereich

§ 3

Begriffsbestimmungen

§ 4

Gemeinsame Aufgaben aller Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 5

Zusätzliche Aufgaben der einzelnen Arten der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 6

Religiöse und ethische Bildung

2. HAUPTSTÜCK
Gemeinsame Bestimmungen für öffentliche und private Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

1. Abschnitt
Äußere Organisation der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 7

Mehrere Arten von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen am selben Standort

§ 8

Bezeichnung der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 9

Betriebsformen der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 10

Betriebsjahr

§ 11

Ferien

§ 12

Betriebsform der Kinderbetreuungsgruppen

§ 13

Öffnungszeiten

2. Abschnitt
Innere Organisation der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 14

Kinderbetreuungsgruppen, Kinderhöchstzahlen und Kindermindestzahlen

§ 15

Bildung von Gruppen

§ 16

Personal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nach der Verwendung; Anforderungen an das Personal

§ 17

Personal je Gruppe

§ 18

Personal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nach der Funktion

§ 19

Bestellung und Aufgaben von Leiterinnen/Leitern

§ 20

Bestellung und Aufgaben der Gruppenführenden

§ 21

Aufgaben der Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer

§ 22

Aufgaben des Grobreinigungs- und Hauspersonals

§ 23

Aufsichtspflicht

§ 24

Vertretung des Personals in Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen

§ 25

Datenverwendung bei einem Wechsel der Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtung oder bei Eintritt in die Schule

§ 26

Fortbildungsverpflichtung des Personals in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und Pflichten der Erhalterinnen/Erhalter

§ 27

Ausbildungslehrgänge für Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer und Tagesmütter/Tagesväter
Allgemeines und Voraussetzungen

§ 28

Aufnahme von Kindern

§ 29

Ausschluss von Kindern

§ 30

Mitwirkung der Eltern (Erziehungsberechtigten)

§ 31

Pflichten der Eltern (Erziehungsberechtigten)

§ 32

Einschreibung und Anwesenheit

§ 33

Beitrag

§ 34

Hospitieren und Praktizieren

§ 35

Mitwirkung betriebsfremder Personen

3. Abschnitt
Verpflichtendes Kinderbetreuungsjahr

§ 36

Besuchspflicht

§ 37

Ausnahmen von der Besuchspflicht

§ 38

Besuch der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung und Fernbleiben

§ 39

Pflichten der Erhalterinnen/Erhalter von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 40

Pflichten der Gemeinden

4. Abschnitt
Errichtung und Inbetriebnahme von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 41

Allgemeine Voraussetzungen

§ 42

Raumprogramme und Freispielflächen

§ 43

Errichtung und Inbetriebnahme

5. Abschnitt
Ende des Betriebsrechtes, Auflassung und Stilllegung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen; Anzeige- und Meldepflichten bei Gefährdung

§ 44

Untersagung und Erlöschen des Rechtes zur Führung der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung

§ 45

Auflassung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen bzw. Kinderbetreuungsgruppen

§ 46

Stilllegung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen bzw. Kinderbetreuungsgruppen

§ 47

Anzeige- und Meldepflichten bei Gefährdung von Kindern

6. Abschnitt
Aufsicht
Mängelbehebung

§ 48

Aufsicht, Fachberatung und Fortbildung

§ 49

Behebung von Mängeln

3. Hauptstück
Besondere Bestimmungen für Tageseltern

1. Abschnitt
Äußere Organisation

§ 50

Äußere Organisation der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Tageseltern

2. Abschnitt
Innere Organisation

§ 51

Innere Organisation der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Tageseltern

3. Abschnitt
Betreuungsbewilligung für Tageseltern

§ 52

Betreuungsbewilligung für Tageseltern

4. Hauptstück
Besondere Bestimmungen für die Nachmittagsbetreuung

§ 53

Allgemeine Voraussetzungen

§ 54

Kinderzahlen und Personalausstattung

§ 55

Besonderheiten betreffend die Anwendung der Bestimmungen des 2. Hauptstückes für die Nachmittagsbetreuung

5. Hauptstück
Besondere Bestimmungen für Heilpädagogische Kindergärten und Heilpädagogische Horte

§ 56

Erhalterinnen/Erhalter

§ 57

Organisationsformen und Organisationsstatute in den Heilpädagogischen Kindergärten und Heilpädagogischen Horten

6. Hauptstück
Besondere Bestimmungen für öffentliche und private Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Strafbestimmungen, Modellversuche, Widmung von Kinderbetreuungsliegenschaften und Abgabenfreiheit

1. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für öffentliche Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 58

Rückständige Beiträge

2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für private Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 59

Erhalterinnen/Erhalter von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 60

Weiterführung der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung

3. Abschnitt
Strafbestimmungen

§ 61

Strafbestimmungen

4. Abschnitt
Modellversuche der Kinderbetreuung

§ 62

Modellversuche der Kinderbetreuung

5. Abschnitt
Widmung von Kinderbetreuungsliegenschaften

§ 63

Widmung von Kinderbetreuungsliegenschaften

§ 64

Entlassung aus der Widmung

6. Abschnitt
Gebühren- und Abgabenfreiheit

§ 65

Gebühren- und Abgabenfreiheit

7. Hauptstück
Datenverarbeitung, Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden, Übergangs- und Schlussbestimmungen

1. Abschnitt
Datenverarbeitung

§ 66

Datenverarbeitung

2. Abschnitt
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

§ 67

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

3. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 68

Übergangsbestimmungen für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

§ 69

Inkrafttreten

§ 70

Außerkrafttreten

Im RIS seit

21.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2020

Gesetzesnummer

20001503

Dokumentnummer

LST40025148

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/ST/2019/95/P0/LST40025148

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