Landesrecht konsolidiert Steiermark

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Landtags-Wahlordnung 2004 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Landtags-Wahlordnung 2004

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 45/2004 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2010

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.08.2010

Außerkrafttretensdatum

04.09.2014

Abkürzung

LTWO

Index

0300 Landtagswahl

Titel

Gesetz vom 27. April 2004 über die Wahl des Steiermärkischen Landtages (Landtags-Wahlordnung 2004 – LTWO)

Stammfassung: LGBl. Nr. 45/2004 (XIV. GPStLT IA EZ 1788/1)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück, Wahlausschreibung, Wahlkreise, Wahlbehörden

1. Abschnitt, Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahlkreise

Paragraph eins

Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag

Paragraph 2

Wahlkreise

Paragraph 3

Zahl der Mandate in den Wahlkreisen, Berechnung nach der jeweils letzten Volkszählung, Verlautbarung der Mandatszahlen

2. Abschnitt, Wahlbehörden

Paragraph 4

Allgemeines

Paragraph 5

Wirkungskreis der Wahlbehörden

Paragraph 6

Gemeindewahlbehörden

Paragraph 7

Sprengelwahlbehörden

Paragraph 8

Besondere Wahlbehörden

Paragraph 9

Bezirkswahlbehörden

Paragraph 10

Kreiswahlbehörden

Paragraph 11

Landeswahlbehörde

Paragraph 12

Frist zur Bestellung der Sprengelwahlleiter, der ständigen Vertreter und der Stellvertreter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter

Paragraph 13

Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

Paragraph 14

Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen

Paragraph 15

Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

Paragraph 16

Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden

Paragraph 17

Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter

Paragraph 18

Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden, Amtsdauer derselben

Paragraph 19

Gebührenanspruch der Mitglieder der Wahlbehörden

2. Hauptstück, Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten

1. Abschnitt, Wahlrecht

Paragraph 20

Wahlrecht

Paragraph 21

Teilnahme an der Wahl

2. Abschnitt, Wahlausschließungsgründe

Paragraph 22

Wahlausschließungsgründe

3. Abschnitt, Erfassung der Wahlberechtigten

Paragraph 23

Wählerverzeichnis

Paragraph 24

Ort der Eintragung

4. Abschnitt, Einspruchs- und Berufungsverfahren

Paragraph 25

Auflegung der Wählerverzeichnisse

Paragraph 26

Kundmachung in den Häusern

Paragraph 27

Anspruch der wahlwerbenden Parteien auf Ausfertigung des Wählerverzeichnisses

Paragraph 28

Einsprüche

Paragraph 29

Verständigung der zur Streichung beantragten Personen

Paragraph 30

Entscheidungen über Einsprüche

Paragraph 31

Berufung

Paragraph 32

Abschluss des Wählerverzeichnisses

5. Abschnitt, Bericht über die Zahl der Wahlberechtigten

Paragraph 33

Bericht über die Zahl der Wahlberechtigten

6. Abschnitt, Wahlkarten

Paragraph 34

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte

Paragraph 35

Ausstellung der Wahlkarte

Paragraph 36

Gemeinsame Bestimmungen über Wahlkarten

3. Hauptstück, Wählbarkeit, Wahlbewerbung

1. Abschnitt, Wählbarkeit

Paragraph 37

Wählbarkeit

2. Abschnitt, Wahlbewerbung

Paragraph 38

Kreiswahlvorschlag

Paragraph 39

Unterscheidende Parteibezeichnung in den Kreiswahlvorschlägen

Paragraph 40

Kreiswahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter

Paragraph 41

Überprüfung der Kreiswahlvorschläge

Paragraph 42

Ergänzungsvorschläge

Paragraph 43

Kreiswahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern

Paragraph 44

Abschließung und Veröffentlichung der Kreiswahlvorschläge

Paragraph 45

Zurücknahme von Kreiswahlvorschlägen

4. Hauptstück, Abstimmungsverfahren

1. Abschnitt, Wahlort und Wahlzeit

Paragraph 46

Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden

Paragraph 47

Wahlsprengel

Paragraph 48

Wahllokale

Paragraph 49

Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel

Paragraph 50

Wahllokale für Wahlkartenwähler

Paragraph 51

Wahlzelle und Wahlurne

Paragraph 52

Verbotszone

Paragraph 53

Wahlzeit

Paragraph 53 a

Vorgang bei der Briefwahl

2. Abschnitt, Wahlzeugen

Paragraph 54

Wahlzeugen, Eintrittsschein

3. Abschnitt, Die Wahlhandlung

Paragraph 55

Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters

Paragraph 56

Beginn der Wahlhandlung

Paragraph 57

Wahlkuverts

Paragraph 58

Betreten des Wahllokales

Paragraph 59

Persönliche Ausübung des Wahlrechtes

Paragraph 60

Identitätsfeststellung

Paragraph 61

Stimmabgabe

Paragraph 62

Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde

Paragraph 63

Vorgang bei Wahlkartenwählern

Paragraph 64

Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers

4. Abschnitt, Besondere Erleichterungen für die Ausübung des Wahlrechts

Paragraph 65

Ausübung des Wahlrechts von Pfleglingen in Heil- und Pflegeanstalten

Paragraph 66

Ausübung des Wahlrechts durch bettlägerige Wahlkartenwähler

Paragraph 67

Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten Wahlberechtigten

Paragraph 68

Stimmabgabe vor dem Wahltag

5. Abschnitt, Amtlicher Stimmzettel

Paragraph 69

Amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises

Paragraph 70

Leerer amtlicher Stimmzettel

Paragraph 71

Gemeinsame Bestimmungen für den amtlichen Stimmzettel

6. Abschnitt, Gültigkeit und Ungültigkeit des amtlichen Stimmzettels

Paragraph 72

Gültige Ausfüllung

Paragraph 73

Vergabe von Vorzugsstimmen

Paragraph 74

Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert

Paragraph 75

Ungültige Stimmzettel

7. Abschnitt, Gültigkeit und Ungültigkeit des leeren amtlichen Stimmzettels

Paragraph 76

Gültige Ausfüllung

Paragraph 77

Ungültige Stimmzettel

8. Abschnitt, Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses

Paragraph 78

Stimmzettelüberprüfung, Stimmenzählung

Paragraph 79

Ermittlung der Vorzugsstimmen

Paragraph 80

Niederschrift

Paragraph 81

Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse durch die Gemeindewahlbehörde, Übermittlung der Wahlakten, Niederschrift

Paragraph 82

Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörden an die Bezirkswahlbehörden

Paragraph 83

Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen

5. Hauptstück, Ermittlungsverfahren

1. Abschnitt, Vorläufiges Wahlergebnis

Paragraph 84

Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses auf Bezirksebene, Auswertung der Wahlkarten

Paragraph 85

Ermittlung und Bekanntgabe der für andere Wahlkreise abgegebenen Stimmen, Erstellung der Vorzugsstimmenprotokolle

Paragraph 86

Feststellung des Ergebnisses im Wahlkreis, Bericht an die Landeswahlbehörde

Paragraph 87

Ermittlung der vorläufigen Wahlergebnisse für die Wahlkreise und den Wahlkreisverband durch die Landeswahlbehörde

2. Abschnitt, Erstes Ermittlungsverfahren (Kreiswahlbehörde)

Paragraph 88

Endgültiges Ergebnis im Wahlkreis, Ermittlung der Mandate

Paragraph 89

Ermittlung der Vorzugsstimmen im Wahlkreis

Paragraph 90

Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Parteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Bewerber, Zuweisung des Mandates an ausgeschiedene Mitglieder der Landesregierung

Paragraph 91

Niederschrift

Paragraph 92

Bericht an die Landeswahlbehörde

Paragraph 93

Verlautbarung des Wahlergebnisses, Übermittlung der Wahlakten

3. Abschnitt, Zweites Ermittlungsverfahren (Landeswahlbehörde)

Paragraph 94

Aufteilung der Restmandate

Paragraph 95

Landeswahlvorschläge

Paragraph 96

Prüfung der Landeswahlvorschläge

Paragraph 97

Ermittlung

Paragraph 98

Gewählte Bewerber, Verlautbarung nicht gewählter Bewerber

Paragraph 99

Niederschrift der Wahlbehörde

4. Abschnitt, Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen des Wahlergebnisses

Paragraph 100

Einsprüche

5. Abschnitt, Nicht gewählte Bewerber

Paragraph 101

Berufung, Ablehnung, Streichung

Paragraph 102

Besetzung von Mandaten bei Erschöpfung von Wahlvorschlägen

6. Abschnitt, Wahlscheine

Paragraph 103

Wahlscheine

6. Hauptstück, Sonderbestimmungen für die gemeinsame Durchführung der Wahl des Landtages mit der Wahl des Nationalrates

Paragraph 104

Gemeinsame Durchführung der Landtagswahl mit der Nationalratswahl

Paragraph 105

Sonderbestimmungen für die gemeinsame Durchführung

7. Hauptstück, Schlussbestimmungen

Paragraph 106

Schriftliche Anbringen und Sofortmeldung

Paragraph 107

Fristen

Paragraph 108

Notmaßnahmen

Paragraph 109

Wahlkosten

Paragraph 110

Personen- und Funktionsbezeichnungen

Paragraph 110 a

Übergangsbestimmung

Paragraph 111

Inkrafttreten

Paragraph 111 a

Inkrafttreten von Novellen

Paragraph 112

Außerkrafttreten

Anlage 1

Wählerverzeichnis zu Paragraph 23, Absatz eins

Anlage 2

Wahlkarte Vorderseite, Paragraph 35, Absatz 2,, Wahlkarte Rückseite, Paragraph 35, Absatz 2

Anlage 3

Unterstützungserklärung, Paragraph 38, Absatz 2

Anlage 4

Abstimmungsverzeichnis, Paragraph 56, Absatz eins

Anlage 5

Amtlicher Stimmzettel, Paragraph 69, Absatz eins

Anlage 6

Leerer amtlicher Stimmzettel, Paragraph 70, Absatz eins

Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 44 aus 2008,, Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2010,

Im RIS seit

13.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2015

Gesetzesnummer

20000768

Dokumentnummer

LST40010913

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/ST/2004/45/P0/LST40010913

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