Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
1. Teil
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zielsetzung
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
2. Teil
Dienstrechtliche Gleichbehandlung
1. Abschnitt
Gleichbehandlungsgebot
§ 4 Verbot der Diskriminierung
§ 5 Auswahlkriterien
§ 6 Ausnahmen
§ 7 Einreihung oder Zuordnung von Verwendungen und Arbeitsplätzen
§ 8 Ausschreibung von Planstellen und Funktionen
§ 9 Belästigung und sexuelle Belästigung
§ 10 Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
§ 11 Vertretung von Frauen in Kommissionen
2. Abschnitt
Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
§ 12 Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
§ 13 Festsetzung des Entgelts
§ 14 Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
§ 15 Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung
§ 16 Beruflicher Aufstieg
§ 17 Gleiche Arbeitsbedingungen
§ 18 Beendigung des Dienst- und Ausbildungsverhältnisses
§ 19 Belästigung und sexuelle Belästigung
§ 19a Mehrfachdiskriminierung
§ 20 Geltendmachung von Ansprüchen
3. Teil
Besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen
§ 21 Frauenförderungsgebot
§ 22 Frauenförderpläne für den Landes- und Magistratsdienst
§ 23 Frauenförderung in den Gemeinden mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg
§ 24 Aufnahme in ein Dienstverhältnis
§ 25 Beruflicher Aufstieg
§ 26 Bevorzugung bei der Aus- und Fortbildung
4. Teil
Bedienstete mit Behinderungen
§ 27 Besondere Maßnahmen für Bedienstete mit Behinderungen
5. Teil
Gleichbehandlung in anderen Bereichen
§ 28 Verbot der Diskriminierung
§ 29 Schadenersatz
6. Teil
Mit der Gleichbehandlung und Frauenförderung
befasste Institutionen
1. Abschnitt
Bestimmungen über Personen und Institutionen des Landes
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 30 Einteilung
§ 31 Weisungsfreiheit und zeitliche Inanspruchnahme
§ 32 Verschwiegenheitspflicht
§ 33 Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen
2. Unterabschnitt
Gleichbehandlungskommissionen
§ 34 Einrichtung und Mitgliedschaft
§ 35 Aufgaben der Gleichbehandlungskommissionen
§ 36 Gutachten der Gleichbehandlungskommissionen, Ersteinschätzung im Objektivierungsverfahren
§ 37 Verfahren vor den Gleichbehandlungskommissionen
§ 38 Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommissionen
3. Unterabschnitt
Gleichbehandlungsbeauftragte, Gleichbehandlungsbeauftragter
§ 39 Ausübung der Funktion der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten
§ 40 Aufgaben der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten
4. Unterabschnitt
Salzburger Monitoringausschuss
§ 40a Aufgaben und Mitglieder des Monitoringausschusses
§ 40b Geschäftsführung des Monitoringausschusses
5. Unterabschnitt
Kontaktfrauen
§ 41 Bestellung der Kontaktfrauen
§ 42 Aufgaben der Kontaktfrauen
2. Abschnitt
Bestimmungen über Personen und Institutionen für die
Landeshauptstadt Salzburg
§ 43 Anwendbares Recht
§ 44 Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission
§ 45 Abweichende Bestimmungen zu der oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten
3. Abschnitt
Bestimmungen über Personen und Institutionen
für die Gemeinden mit Ausnahme der
Landeshauptstadt Salzburg und für die Gemeindeverbände
§ 46 Anwendbares Recht
§ 47 Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission
§ 48 Abweichende Bestimmungen für die oder den Gleichbehandlungsbeauftragten
7. Teil
Schlussbestimmungen
§ 49 Eigener Wirkungsbereich
§ 50 Sozialer Dialog
§ 51 Umsetzungshinweis
§ 52 Übergangsbestimmungen
§ 53 In- und Außerkrafttreten
§ 54 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen