Landesrecht konsolidiert Salzburg

Navigation im Suchergebnis

Salzburger Gleichbehandlungsgesetz § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Salzburger Gleichbehandlungsgesetz

Kundmachungsorgan

LGBl Nr 31/2006 zuletzt geändert durch LGBl Nr 54/2017

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.2017

Außerkrafttretensdatum

31.01.2018

Abkürzung

S.GBG

Index

19 Dienstrecht

Titel

Gesetz vom 1. Februar 2006 über die Gleichbehandlung im Bereich des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände (Salzburger Gleichbehandlungsgesetz - S.GBG)
StF: LGBl Nr 31/2006 (Blg LT 13. GP: RV 250, AB 300, jeweils 3. Sess)

Änderung

LGBl Nr 40/2009 (Blg LT 13. GP: RV 214, AB 252, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 44/2009 (Blg LT 13. GP: RV 220, AB 256, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 53/2011 (Blg LT 14. GP: RV 285, AB 393, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 66/2011 (Blg LT 14. GP: RV 379, AB 491, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 41/2013 (Blg LT 14. GP: RV 374, AB 403, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 60/2015 (DFB)

LGBl Nr 94/2015 (Blg LT 15. GP: RV 63, AB 87, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 49/2016 (Blg LT 15. GP: RV 293, AB 346, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 35/2017 (Blg LT 15. GP: RV 269, AB 337, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 54/2017 (Blg LT 15. GP: RV 277, AB 348, jeweils 5. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

         § 1      Zielsetzung

         § 2      Anwendungsbereich

         § 3      Begriffsbestimmungen

2. Teil
Dienstrechtliche Gleichbehandlung

1. Abschnitt
Gleichbehandlungsgebot

         § 4      Verbot der Diskriminierung

         § 5      Auswahlkriterien

         § 6      Ausnahmen

         § 7      Einreihung oder Zuordnung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

         § 8      Ausschreibung von Planstellen und Funktionen

         § 9      Belästigung und sexuelle Belästigung

         § 10    Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

         § 11    Vertretung von Frauen in Kommissionen

2. Abschnitt
Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

         § 12    Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

         § 13    Festsetzung des Entgelts

         § 14    Gewährung freiwilliger Sozialleistungen

         § 15    Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

         § 16    Beruflicher Aufstieg

         § 17    Gleiche Arbeitsbedingungen

         § 18    Beendigung des Dienst- und Ausbildungsverhältnisses

         § 19    Belästigung und sexuelle Belästigung

         § 19a   Mehrfachdiskriminierung

         § 20    Geltendmachung von Ansprüchen

3. Teil
Besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen

         § 21    Frauenförderungsgebot

         § 22    Frauenförderpläne für den Landes- und Magistratsdienst

         § 23    Frauenförderung in den Gemeinden mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg

         § 24    Aufnahme in ein Dienstverhältnis

         § 25    Beruflicher Aufstieg

         § 26    Bevorzugung bei der Aus- und Fortbildung

4. Teil
Bedienstete mit Behinderungen

         § 27    Besondere Maßnahmen für Bedienstete mit Behinderungen

5. Teil
Gleichbehandlung in anderen Bereichen

         § 28    Verbot der Diskriminierung

         § 29    Schadenersatz

6. Teil
Mit der Gleichbehandlung und Frauenförderung
befasste Institutionen

1. Abschnitt
Bestimmungen über Personen und Institutionen des Landes

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen

         § 30    Einteilung

         § 31    Weisungsfreiheit und zeitliche Inanspruchnahme

         § 32    Verschwiegenheitspflicht

         § 33    Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen

2. Unterabschnitt
Gleichbehandlungskommissionen

         § 34    Einrichtung und Mitgliedschaft

         § 35    Aufgaben der Gleichbehandlungskommissionen

         § 36    Gutachten der Gleichbehandlungskommissionen, Ersteinschätzung im Objektivierungsverfahren

         § 37    Verfahren vor den Gleichbehandlungskommissionen

         § 38    Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommissionen

3. Unterabschnitt
Gleichbehandlungsbeauftragte, Gleichbehandlungsbeauftragter

         § 39    Ausübung der Funktion der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten

         § 40    Aufgaben der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten

4. Unterabschnitt
Salzburger Monitoringausschuss

         

         § 40a   Aufgaben und Mitglieder des Monitoringausschusses

         § 40b   Geschäftsführung des Monitoringausschusses

5. Unterabschnitt
Kontaktfrauen

         § 41    Bestellung der Kontaktfrauen

         § 42    Aufgaben der Kontaktfrauen

2. Abschnitt
Bestimmungen über Personen und Institutionen für die
Landeshauptstadt Salzburg

         § 43    Anwendbares Recht

         § 44    Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

         § 45    Abweichende Bestimmungen zu der oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten

3. Abschnitt
Bestimmungen über Personen und Institutionen
für die Gemeinden mit Ausnahme der
Landeshauptstadt Salzburg und für die Gemeindeverbände

         § 46    Anwendbares Recht

         § 47    Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

         § 48    Abweichende Bestimmungen für die oder den Gleichbehandlungsbeauftragten

7. Teil
Schlussbestimmungen

         § 49    Eigener Wirkungsbereich

         § 50    Sozialer Dialog

         § 51    Umsetzungshinweis

         § 52    Übergangsbestimmungen

         § 53    In- und Außerkrafttreten

         § 54    Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

Im RIS seit

26.07.2017

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2018

Gesetzesnummer

20000441

Dokumentnummer

LSB40019674

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/SA/2006/31/P0/LSB40019674

Navigation im Suchergebnis