Landesrecht konsolidiert Oberösterreich

Navigation im Suchergebnis

Oö. Kehrgebietsverordnung 1999 § 1

Kurztitel

Oö. Kehrgebietsverordnung 1999

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 68/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

15.08.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

84 Gewerbe

Text

Paragraph eins

Die Kehrgebiete im Bundesland Oberösterreich werden wie folgt festgelegt:

Kehrgebiet Braunau:

Das Kehrgebiet Braunau umfasst den politischen Bezirk Braunau mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

Kehrgebiet Freistadt:

Das Kehrgebiet Freistadt umfasst den politischen Bezirk Freistadt mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

Kehrgebiet Gmunden:

Das Kehrgebiet Gmunden umfasst den politischen Bezirk Gmunden mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

Kehrgebiet Grieskirchen/Eferding:

Das Kehrgebiet Grieskirchen/Eferding umfasst den politischen Bezirk Grieskirchen sowie den politischen Bezirk Eferding mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

Kehrgebiet Kirchdorf:

Das Kehrgebiet Kirchdorf umfasst den politischen Bezirk Kirchdorf mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

Kehrgebiet Linz:

Das Kehrgebiet Linz umfasst das Stadtgebiet Linz sowie den politischen Bezirk Linz-Land mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

Kehrgebiet Perg:

Das Kehrgebiet Perg umfasst den politischen Bezirk Perg mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

Kehrgebiet Ried im Innkreis:

Das Kehrgebiet Ried im Innkreis umfasst den politischen Bezirk Ried im Innkreis mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

Kehrgebiet Rohrbach:

Das Kehrgebiet Rohrbach umfasst den politischen Bezirk Rohrbach mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

Kehrgebiet Schärding:

Das Kehrgebiet Schärding umfasst den politischen Bezirk Schärding mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

Kehrgebiet Steyr:

Das Kehrgebiet Steyr umfasst das Stadtgebiet Steyr sowie den politischen Bezirk Steyr-Land mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

Kehrgebiet Urfahr:

Das Kehrgebiet Urfahr umfasst den politischen Bezirk Urfahr-Umgebung mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

Kehrgebiet Vöcklabruck:

Das Kehrgebiet Vöcklabruck umfasst den politischen Bezirk Vöcklabruck mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

Kehrgebiet Wels:

Das Kehrgebiet Wels umfasst das Stadtgebiet Wels sowie den politischen Bezirk Wels-Land mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

Gesetzesnummer

10000655

Dokumentnummer

LOO12009661

Alte Dokumentnummer

N6199917615V

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/OB/1999/68/P1/LOO12009661

Navigation im Suchergebnis