Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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NÖ Sozialhilfegesetz 2000 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

NÖ Sozialhilfegesetz 2000

Kundmachungsorgan

LGBl. 9200-13 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 96/2015

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.11.2015

Außerkrafttretensdatum

21.08.2017

Abkürzung

NÖ SHG

Index

92 Sozialrecht

Titel

NÖ Sozialhilfegesetz 2000 (NÖ SHG)
StF: LGBl. 9200-0

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 24. September 2015 beschlossen:

INHALTSVERZEICHNIS

Inhaltsverzeichnis

Paragraphen

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

Aufgabe

1

Grundsätze

2

Leistungen

3

Anspruch

4

Fachliche Ausrichtung

5

Planung und Forschung

6

Sprachliche Gleichbehandlung

7

Abschnitt 2

Hilfe bei stationärer Pflege

Hilfe bei stationärer Pflege

12

Einsatz der eigenen Mittel

15

Abschnitt 3

Hilfen in besonderen Lebenslagen

Maßnahmenkatalog

17

Hilfe zur Schaffung und Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage

18

Hilfe für Familien und alte Menschen

19

Hilfe für Obdachlose und Menschen in außerordentlichen Notsituationen

20

Hilfe bei Gewalt durch Angehörige

21

Hilfe bei Schuldenproblemen

22

Ausmaß der Hilfe in besonderen Lebenslagen

23

Abschnitt 4

Hilfen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Zielgruppen

24

Anspruchsvoraussetzungen

25

Maßnahmenkatalog

26

Heilbehandlung

27

Hilfsmittel

28

Hilfe zur Frühförderung, Erziehung und Schulbildung

29

Hilfe zur beruflichen Eingliederung

30

Hilfe durch geschützte Arbeit

31

Hilfe zur sozialen Eingliederung

32

Hilfe zur sozialen Betreuung und Pflege

33

Persönliche Hilfe

34

Ausmaß der Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

35

Einstellung der Hilfe

36

Abschnitt 5

Kostenersatz und Anspruchsübertragung

Kostenersatzverpflichtete

37

Ersatz durch den Hilfeempfänger

38

Ersatz durch Dritte

39

Verjährung

40

Ersatz durch den Geschenknehmer

41

Übergang von Rechtsansprüchen/Ersatzanspruch

42

Abschnitt 5a

Förderungen

Art der Förderungen

43

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

43a

Weitere Förderungen

43b

Abschnitt 6

Soziale Dienste (Soziale Einrichtungen)

Allgemein

44

Ambulante Dienste

45

Teilstationäre Dienste

46

Stationäre Dienste

47

Beziehungen zu den Leistungserbringern

48

Abschnitt 7

Bewilligung und Aufsicht für soziale Einrichtungen

Bewilligungspflicht

49

Bewilligung

50

Verfahren

51

Aufsicht

52

NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft

53

Entzug der Bewilligung

54

Schließung einer nicht bewilligten sozialen Einrichtung

54a

Abschnitt 8

Kosten

Kostenträger

55

Aufteilung/Vorschüsse

56

Abschnitt 9

Sozialplanung

Ziele

57

Aufgaben des Landes

58

Beirat für Sozialplanung

59

Abschnitt 10

Verfahren

Anwendbarkeit des AVG

63

Antrag/Anleitung

64

Informations- und Mitwirkungspflicht

65

Sachliche Zuständigkeit

66

Örtliche Zuständigkeit

67

Amtshilfe- und Mitwirkungspflichten, Datenschutz

69

Automationsunterstützte Datenverwendung

69a

Anzeige und Rückerstattungspflicht

70

Beschwerde

71

Gebühren- und Abgabenbefreiung

72

Abweisung, Einstellung und Neubemessung

73

Abschnitt 11

Sonstiges

Strafbestimmungen

74

Eigener Wirkungsbereich

75

Vereinbarung mit anderen Ländern

76

Sozialpass

77

Schluss- und Übergangsbestimmungen

78

Inkrafttreten

79

Im RIS seit

17.11.2015

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2017

Gesetzesnummer

20000944

Dokumentnummer

LNO40016472

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/9200/P0/LNO40016472

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