Die NÖ Landesregierung hat am 14. Jänner 2025 aufgrund des § 32 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 36/2023, sowie auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden verordnet:Die NÖ Landesregierung hat am 14. Jänner 2025 aufgrund des Paragraph 32, Absatz 4, der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 36 aus 2023,, sowie auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden verordnet: