Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
NÖ Auskunftsgesetz
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
31.08.2025
Index
00 Landesverfassung, Landtag und Landesregierung
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Text
Abschnitt 1
Allgemeines Auskunftsrecht
§ 2Paragraph 2
Recht auf Auskunft
(1)Absatz eins,Jeder hat das Recht, Auskunft von Organen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der durch die Landesgesetzgebung zu regelnden Selbstverwaltung zu erhalten.
(2)Absatz 2,Dieser Abschnitt gilt nicht, insoweit eine Auskunft aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder nach Abschnitt 2 verlangt werden kann.
Im RIS seit
02.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
07.07.2025
Gesetzesnummer
20000048
Dokumentnummer
LNO40000612