Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Burgenländisches Baugesetz 1997
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 10/1998
§/Artikel/Anlage
§ 19
Inkrafttretensdatum
01.02.1998
Außerkrafttretensdatum
30.06.2008
Abkürzung
Bgld. BauG
Index
8200 Bauordnung
Text
§ 19Paragraph 19
Erlöschen der Baubewilligung
Die Baubewilligung erlischt, wenn
die Durchführung des Vorhabens nicht binnen zwei Jahren nach Rechtskraft der Baubewilligung begonnen wurde oder
das Vorhaben nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Durchführung fertiggestellt ist.
Eine Fristverlängerung kann in begründeten Fällen gewährt werden.
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013
Gesetzesnummer
10000504
Dokumentnummer
LBG12006745
Alte Dokumentnummer
N2199818610H