(3)Absatz 3,Dem Ansuchen um Erteilung einer Baubewilligung für ein Einkaufszentrum (§ 14 d Burgenländisches Raumplanungsgesetz) ist zusätzlich zu den Unterlagen nach Abs. 2 der rechtskräftige Bewilligungsbescheid gemäß § 14 d Burgenländisches Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 18/1969 in der jeweils geltenden Fassung, anzuschließen.Dem Ansuchen um Erteilung einer Baubewilligung für ein Einkaufszentrum (Paragraph 14, d Burgenländisches Raumplanungsgesetz) ist zusätzlich zu den Unterlagen nach Absatz 2, der rechtskräftige Bewilligungsbescheid gemäß Paragraph 14, d Burgenländisches Raumplanungsgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 18 aus 1969, in der jeweils geltenden Fassung, anzuschließen.