Bauwerke oder Bauten im Zusammenhang mit Ver- und Entsorgungsleitungen und -anlagen (Freileitungen, Umspannwerke, Trafostationen, Kabelstationen, Kabelleitungen, Gasleitungen, Gasreduzierstationen, Fernwärmeleitungen, Funkleitungseinrichtungen, Pumpstationen, E-Ladestationen und dgl.) und Abwasserreinigungsanlagen, soweit für diese Bauwerke eine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht nach anderen Gesetzen des Bundes oder des Landes besteht,