§ 1420.Paragraph 1420,
Wenn der Ort und die Art der Leistung nicht bestimmt sind, so müssen die oben (§ 905, § 907a Abs. 1) aufgestellten Vorschriften angewendet werden. Wenn der Ort und die Art der Leistung nicht bestimmt sind, so müssen die oben (Paragraph 905,, Paragraph 907 a, Absatz eins,) aufgestellten Vorschriften angewendet werden.