Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 18
Inkrafttretensdatum
01.01.1940
Außerkrafttretensdatum
Index
94/02 Schiffsregister, Zivilrecht
Text
§ 18.Paragraph 18,
Dem Schiffseigner gegenüber sind für den Umfang der Befugnisse des Schiffers die Bestimmungen der §§ 15 und 16 ebenfalls maßgebend, soweit nicht der Schiffseigner diese Befugnisse beschränkt hat. Dem Schiffseigner gegenüber sind für den Umfang der Befugnisse des Schiffers die Bestimmungen der Paragraphen 15 und 16 ebenfalls maßgebend, soweit nicht der Schiffseigner diese Befugnisse beschränkt hat.
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2018
Gesetzesnummer
10011191
Dokumentnummer
NOR12144090
Alte Dokumentnummer
N9189832650L