Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Schiffsregisterverfügung
Kundmachungsorgan
DJ S 42/1941
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
01.01.1941
Außerkrafttretensdatum
Index
94/02 Schiffsregister, Zivilrecht
Text
II. Führung des Schiffsregistersrömisch zwei. Führung des Schiffsregisters
§ 10Paragraph 10
Die Eintragungen sind deutlich und ohne Abkürzung zu schreiben. In dem Register darf nicht radiert und nichts unleserlich gemacht werden. Stempel dürfen nicht verwendet werden.
Gesetzesnummer
10011245
Dokumentnummer
NOR40040468