Auf Grundlage des § 8 Abs. 1, 3 und 4 Apothekengesetz, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 22/2024, wird im Einvernehmen mit den Bezirkshauptmannschaften Südoststeiermark und Graz-Umgebung für die öffentliche Apotheke „Stiefingtal Apotheke“ in 8081 Heiligenkreuz/Waasen verordnet:Auf Grundlage des Paragraph 8, Absatz eins, 3 und 4 Apothekengesetz, RGBl. Nr. 5 aus 1907,, zuletzt in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 2024,, wird im Einvernehmen mit den Bezirkshauptmannschaften Südoststeiermark und Graz-Umgebung für die öffentliche Apotheke „Stiefingtal Apotheke“ in 8081 Heiligenkreuz/Waasen verordnet: