Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Kooperationsabkommen über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme EU – Schweiz
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
01.12.2025
Außerkrafttretensdatum
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ARTIKEL 3
Grundsätze für die Kooperation
Die Vertragsparteien wenden folgende Grundsätze auf die Kooperationsmaßnahmen im Rahmen dieses Abkommens an:
Beiderseitiger Nutzen durch allgemeine Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten einschließlich der Beiträge und des Zugangs zu allen Diensten gemäß Artikel 15;
Möglichkeiten für beide Seiten zur Mitwirkung an Kooperationsmaßnahmen im Rahmen der GNSS-Projekte der Europäischen Union und der Schweiz;
rechtzeitiger Austausch von Informationen, die für Kooperationsmaßnahmen von Belang sein können;
angemessener und wirksamer Schutz der Rechte des geistigem Eigentums gemäß Artikel 9;
Freiheit zur Erbringung von Satellitennavigationsdiensten im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien;
uneingeschränkter Handel mit europäischen GNSS-Gütern im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien.
Im RIS seit
05.12.2025
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2025
Gesetzesnummer
20013035
Dokumentnummer
NOR40273104