Bundesrecht konsolidiert

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Kooperationsabkommen über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme EU – Schweiz Art. 18

Kurztitel

Kooperationsabkommen über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme EU – Schweiz

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 186/2025

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 18

Inkrafttretensdatum

01.12.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

TEIL römisch drei.
FINANZIELLE BESTIMMUNGEN

ARTIKEL 18

Finanzierung

Die Schweiz trägt zur Finanzierung der europäischen GNSS-Programme bei. Der Beitrag der Schweiz wird auf der Grundlage des Proportionalitätsfaktors berechnet, der sich aus dem Verhältnis zwischen dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen der Schweiz und der Summe der Bruttoinlandsprodukte zu Marktpreisen der Mitgliedstaaten ergibt.

Der finanzielle Beitrag der Schweiz zu den europäischen GNSS-Programmen beläuft sich für den Zeitraum 2008–2013 auf 80 050 870 EUR.

Dieser Betrag wird wie folgt entrichtet:

2013: 60 000 000 EUR

2014: 20 050 870 EUR

Für den Zeitraum ab 2014 wird der Beitrag der Schweiz jährlich entrichtet.

Im RIS seit

05.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2025

Gesetzesnummer

20013035

Dokumentnummer

NOR40273119

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2025/186/A18/NOR40273119

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