Festlegung der geeigneten medizinischen Versorgungseinrichtung nach Artikel 1 Ziffer 2. Sofern es der Gesundheitszustand des Patienten erlaubt, wird dieser, der zum Zeitpunkt des Einsatzes der Einsatzkräfte seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei hat, in der Regel in das Hoheitsgebiet dieser Vertragspartei transportiert;