Bundesrecht konsolidiert

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Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Slowakei) Art. 12

Kurztitel

Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 135/2025

Typ

Vertrag – Slowakei

§/Artikel/Anlage

Art. 12

Inkrafttretensdatum

13.09.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

89/03 Gesundheit

Text

Artikel 12

Schutz personenbezogener Daten

  1. Absatz eins,Die Leitstellen und Einsatzkräfte, welche auf Basis dieser Rahmenvereinbarung tätig werden, dürfen die zur Ausführung dieses Abkommens notwendigen personenbezogenen Daten ausschließlich gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und den einschlägigen Vorschriften der europäischen Union übermitteln.

Im RIS seit

18.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2025

Gesetzesnummer

20012965

Dokumentnummer

NOR40271801

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2025/135/A12/NOR40271801

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