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Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Slowakei) Art. 11

Kurztitel

Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 135/2025

Typ

Vertrag – Slowakei

§/Artikel/Anlage

Art. 11

Inkrafttretensdatum

13.09.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

89/03 Gesundheit

Text

Artikel 11

Fachliche Kompetenz der Einsatzkräfte

  1. Absatz eins,Für die Zwecke dieses Rahmenabkommens wird jede der Vertragsparteien die fachliche Kompetenz der Einsatzkräfte der jeweils anderen Vertragspartei anerkennen, vorausgesetzt sie erfüllen die Bedingungen der abgeschlossenen Ausbildung und fachlichen Qualifikation zur Gewährung des Rettungsdienstes oder anderen Tätigkeiten zur Leistung des Rettungsdienstes gemäß den Rechtsvorschriften der Vertragspartei, deren Einsatzkräfte den Einsatz durchführen.

Im RIS seit

18.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2025

Gesetzesnummer

20012965

Dokumentnummer

NOR40271800

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2025/135/A11/NOR40271800

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