Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 17
Inkrafttretensdatum
11.09.2025
Außerkrafttretensdatum
Index
69/02 Arbeitsrecht
Text
Artikel 17
Die Generaldirektorin oder der Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes übermittelt der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zur Eintragung nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen vollständige Auskünfte über alle nach Maßgabe der vorausgehenden Artikel eingetragenen Ratifikationen und Kündigungen.
Im RIS seit
11.10.2024
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2024
Gesetzesnummer
20012705
Dokumentnummer
NOR40265743