Artikel VArtikel römisch fünf
Zustimmung durch den Vertrag gebunden zu sein
Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die in Artikel IV bezeichneten Unterzeichnerstaaten und zwischenstaatlichen Organisationen.Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die in Artikel römisch vier bezeichneten Unterzeichnerstaaten und zwischenstaatlichen Organisationen.