Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Serbien, im Folgenden als „Parteien“ bezeichnet, sind
inSub-Litera, i, n Anbetracht der Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen,
inSub-Litera, i, n dem Wunsch, zu Frieden und Sicherheit in der Welt beizutragen,
imSub-Litera, i, m Geiste der Partnerschaft und Zusammenarbeit handelnd, mit dem Wunsch, gute Beziehungen durch militärische Zusammenarbeit zu entwickeln, um gegenseitige Wertschätzung, gegenseitiges Vertrauen und Verständnis zu fördern,
wiewie folgt übereingekommen: