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Übereinkommen über militärische Zusammenarbeit (Serbien) § 0

Kurztitel

Übereinkommen über militärische Zusammenarbeit (Serbien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 102/2023

Typ

Vertrag – Serbien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.05.2023

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

13.09.2021

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Titel

Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über militärische Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 102/2023

Sprachen

Englisch, Serbisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Serbien, im Folgenden als „Parteien“ bezeichnet, sind

Sub-Litera, i, n Anbetracht der Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen,

Sub-Litera, i, n dem Wunsch, zu Frieden und Sicherheit in der Welt beizutragen,

Sub-Litera, i, m Geiste der Partnerschaft und Zusammenarbeit handelnd, mit dem Wunsch, gute Beziehungen durch militärische Zusammenarbeit zu entwickeln, um gegenseitige Wertschätzung, gegenseitiges Vertrauen und Verständnis zu fördern,

wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Das Übereinkommen ist, nachdem die in seinem Artikel 15, Absatz eins, vorgesehenen Notifizierungen durchgeführt wurden, mit 17. Mai 2023 in Kraft getreten.

Im RIS seit

28.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2023

Gesetzesnummer

20012301

Dokumentnummer

NOR40253749

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2023/102/P0/NOR40253749

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