Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Italienischen Republik (im Weiteren „die Parteien“ genannt),
In der Absicht, den Schutz aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß den innerstaatlichen Gesetzen und Verordnungen einer der Parteien als solche eingestuft und gekennzeichnet und an die andere Partei übermittelt wurden,
Von dem Wunsch geleitet, Regeln zum gegenseitigen Schutz der ausgetauschten oder im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstandenen klassifizierten Informationen vorzusehen,
Unter Berücksichtigung der nationalen Interessen und Sicherheit sowie der industriellen Angelegenheiten,
sind wie folgt übereingekommen: