Die Österreichische Bundesregierung (im Folgenden als „Regierung“ bezeichnet) einerseits und die Nordatlantikvertrags-Organisation (im Folgenden als „Organisation“ bezeichnet) andererseits,
MIT DER FESTSTELLUNG, dass die Organisation ein Verbindungsbüro in Wien eingerichtet hat;
ÜBERZEUGT, dass solch ein Verbindungsbüro bedeutend zur Weiterentwicklung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Organisation und internationalen Organisationen mit Sitz in der Republik Österreich beiträgt;
IM BESTREBEN, den Status sowie die Privilegien und Immunitäten dieses Verbindungsbüros in der Republik Österreich festzulegen und dem Verbindungsbüro und seinen Beamten die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu ermöglichen;
SIND wie folgt übereingekommen: