Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über die bilaterale außenwirtschaftliche Zusammenarbeit (Usbekistan)
Typ
Vertrag – Usbekistan
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.12.1997
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
07.08.1995
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die bilaterale außenwirtschaftliche Zusammenarbeit
StF:
BGBl. III Nr. 122/2021 (NR: GP XX
RV 560 AB 762 S. 78. BR:
AB 5474 S. 628.)
Sprachen
Deutsch, Usbekisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Usbekistan, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind
vom Wunsche geleitet, die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken,
im Bestreben, den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technischwissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
in der Überzeugung, daß das vorliegende Abkommen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen außenwirtschaftlichen Zusammenarbeit schafft,
ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und im Rahmen der in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Das Abkommen ist nach seinem Art. 16 Abs. 2 mit 1. Dezember 1997 in Kraft getreten.Das Abkommen ist nach seinem Artikel 16, Absatz 2, mit 1. Dezember 1997 in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Im RIS seit
02.09.2021
Zuletzt aktualisiert am
02.09.2021
Gesetzesnummer
20011649
Dokumentnummer
NOR40237752