Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage Art. 1

Kurztitel

Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 85/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

23.06.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

18 Kundmachungswesen
89/07 Umweltschutz

Text

Die Anpassungen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2020,), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Im RIS seit

23.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2020

Gesetzesnummer

20011201

Dokumentnummer

NOR40224102

Navigation im Suchergebnis