Österreich und Spanien haben einvernehmlich festgestellt, dass das Handelsübereinkommen mit Spanien vom 3. Februar 1925, BGBl. Nr. 59/1925, und der Notenwechsel zwischen Österreich und Spanien betreffend die Abänderung des Handelsübereinkommens vom 3. Februar 1925, BGBl. Nr. 343/1928, gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, als beendet anzusehen sind.Österreich und Spanien haben einvernehmlich festgestellt, dass das Handelsübereinkommen mit Spanien vom 3. Februar 1925, Bundesgesetzblatt Nr. 59 aus 1925,, und der Notenwechsel zwischen Österreich und Spanien betreffend die Abänderung des Handelsübereinkommens vom 3. Februar 1925, Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1928,, gemäß Artikel 59, Absatz eins, Litera a, des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, Bundesgesetzblatt Nr. 40 aus 1980,, als beendet anzusehen sind.