Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Israel)
Typ
Vertrag – Israel
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.03.2018
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
28.11.2016
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (
BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Israel plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Titel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF:
BGBl. III Nr. 8/2018 (NR: GP XXV
RV 1638 AB 1733 S. 190. BR:
AB 9849 S.
870.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Hebräisch
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Staates Israel, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 29. November 2017 bzw. 28. Dezember 2017; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 1 mit 1. März 2018 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 29. November 2017 bzw. 28. Dezember 2017; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28, Absatz eins, mit 1. März 2018 in Kraft.
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2
Schlagworte
e-rk3
Im RIS seit
29.01.2018
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2025
Gesetzesnummer
20010139
Dokumentnummer
NOR40200267