Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)
Typ
Vertrag – Finnland
§/Artikel/Anlage
Art. 12
Inkrafttretensdatum
01.06.2018
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
ARTIKEL 12
KOSTEN
Jede Partei trägt die Kosten, die ihr im Zuge der Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen entstehen.
Im RIS seit
16.05.2018
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2018
Gesetzesnummer
20010199
Dokumentnummer
NOR40201990