(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 52/2022)Anmerkung, , letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2022,)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. September 2018 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; mit Ausnahme der in Art. I festgelegten Änderungen des Art. 4 des Protokolls tritt die Änderung gemäß ihrem Art. IV für Österreich mit 1. Jänner 2019 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. September 2018 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; mit Ausnahme der in Artikel römisch eins, festgelegten Änderungen des Artikel 4, des Protokolls tritt die Änderung gemäß ihrem Artikel römisch vier, für Österreich mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben bis zum 31. Oktober 2018 folgende weitere Staaten sowie folgende Organisation die Änderung ratifiziert, angenommen bzw. genehmigt:
Australien, Barbados, Belgien, Benin, Bulgarien, Burkina Faso, Chile, Costa Rica, Côte d'Ivoire, Deutschland, Ecuador, Estland, Europäische Union, Finnland, Frankreich, Gabun, Grenada, Griechenland, Guinea-Bissau, Irland, Kanada, Kiribati, Komoren, Demokratische Volksrepublik Korea, Demokratische Volksrepublik Laos, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malawi, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mexiko, Föderierte Staaten von Mikronesien, Niederlande (für den europäischen Teil der Niederlande), Niger, Niue, Norwegen, Palau, Panama, Portugal, Ruanda, Samoa, Schweden, Senegal, Slowakei, Sri Lanka, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Tuvalu, Uganda, Ungarn, Uruguay, Vanuatu, Vereinigtes Königreich.
Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben folgende Staaten Erklärungen abgegeben:
Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.f]:Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER römisch 27 .2.f]:
Europäische Union, Heiliger Stuhl, Türkei
China
I. Artikel 5 des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, findet keine Anwendung auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong und die Sonderverwaltungsregion Macao der Volksrepublik China.römisch eins. Artikel 5 des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, findet keine Anwendung auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong und die Sonderverwaltungsregion Macao der Volksrepublik China.
II. Im Einklang mit dem Grundgesetz der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China und dem Grundgesetz der Sonderverwaltungsregion Macao der Volksrepublik China beschließt die Regierung der Volksrepublik China, dass die oben genannte Änderung auf die Sonderverwaltungsregion Macao der Volksrepublik China Anwendung findet und, sofern die Regierung der Volksrepublik China nichts anderes notifiziert, keine Anwendung auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China findet.römisch zwei. Im Einklang mit dem Grundgesetz der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China und dem Grundgesetz der Sonderverwaltungsregion Macao der Volksrepublik China beschließt die Regierung der Volksrepublik China, dass die oben genannte Änderung auf die Sonderverwaltungsregion Macao der Volksrepublik China Anwendung findet und, sofern die Regierung der Volksrepublik China nichts anderes notifiziert, keine Anwendung auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China findet.
Spanien
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Spanien am 20. Jänner 2022 die vorläufige Anwendung gemäß Art. V der in Kigali beschlossenen Änderung erklärtEiner weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Spanien am 20. Jänner 2022 die vorläufige Anwendung gemäß Artikel römisch fünf, der in Kigali beschlossenen Änderung erklärt
Vereinigtes Königreich
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich am 18. Oktober 2019 die Ausdehnung der Anwendung der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf Gibraltar notifiziert.
Das Vereinigte Königreich hat am 25. Februar 2021 die Anwendung der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf die Insel Man ausgedehnt.