Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen EU, Mitgliedstaaten und Irak
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.08.2018
Außerkrafttretensdatum
Index
59/04 EU - EWR
Text
Artikel 1
Gründung einer Partnerschaft
(1)Absatz eins,Zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Irak andererseits wird eine Partnerschaft gegründet.
(2)Absatz 2,Ziel dieser Partnerschaft ist es,
einen geeigneten Rahmen für den politischen Dialog zwischen den Vertragsparteien zu schaffen, der die Entwicklung politischer Beziehungen ermöglicht;
den Handel und Investitionen sowie harmonische Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien zu fördern und so ihre nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen; und
eine Grundlage für die rechtliche, wirtschaftliche, soziale, finanzielle und kulturelle Zusammenarbeit zu schaffen.
Im RIS seit
14.09.2018
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2018
Gesetzesnummer
20010304
Dokumentnummer
NOR40207405