Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten – Durchführung
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 4
Inkrafttretensdatum
01.07.2018
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ATIA
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 4
Die Datasets
(1)Absatz eins,Zum Zwecke der Lenkerausforschung gemäß Artikel 4 Absatz 2 des CBE-Übereinkommens verwenden die Parteien ein XML-Dataset, das die in ANNEX A angeführten personenbezogenen Daten enthalten kann.
(2)Absatz 2,Zum Zwecke der Ermittlung der Anschrift/Zustelladresse einer Person gemäß Artikel 5 Absatz 4 des CBE-Übereinkommens verwenden die Parteien ein XML-Dataset, das die in ANNEX B angeführten personenbezogenen Daten enthalten kann.
(3)Absatz 3,Zum Zwecke der Übersendung und Zustellung von Schriftstücken gemäß Artikel 5 Absatz 5 des CBE-Übereinkommens verwenden die Parteien ein XML-Dataset, das die in ANNEX C angeführten personenbezogenen Daten enthalten kann.
(4)Absatz 4,Zum Zwecke der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Entscheidungen gemäß Artikel 6 Absatz 2 des CBE-Übereinkommens verwenden die Parteien ein XML-Dataset (Bescheinigung), das die in ANNEX D angeführten personenbezogenen Daten enthalten kann.
(5)Absatz 5,Die technischen Details der XML-Datasets werden im Benutzerleitfaden definiert.
Im RIS seit
03.07.2018
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2018
Gesetzesnummer
20010234
Dokumentnummer
NOR40204368