Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo) Art. 2

Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 67/2017

Typ

Vertrag – Kosovo

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.05.2017

Außerkrafttretensdatum

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Text

Artikel 2 – Konzessionelle Finanzierung

Zum Zwecke der Förderung und Erweiterung der finanziellen Kooperation ist der österreichische Bundesminister für Finanzen bereit, die Gewährung von Hilfskrediten zu konzessionellen Konditionen, welche von der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (OeKB), unter ihrem Exportfinanzierungsverfahren refinanziert werden, für Projekte von gemeinsamen Interesse in der Republik Kosovo zu unterstützen.

Ein indikativer Finanzrahmen von Euro 30.000.000 (Euro dreißig Millionen) einschließlich des nicht in Anspruch genommenen Anteils zum 31. August 2016 in Höhe von EUR 15,000,000 (Euro fünfzehn Millionen) des per Ende 2016 auslaufenden Abkommens wird für einen

Gültigkeitszeitraum von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieses Abkommens in Aussicht genommen.

Im RIS seit

27.04.2017

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20009864

Dokumentnummer

NOR40192952

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2017/67/A2/NOR40192952

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