Die Unterzeichnenden des vorliegenden Vertrags, Mitgliedstaaten des ICMPD,
unter Bezugnahme auf Absatz 15 der Finanzrahmenregelung des ICMPD in der Fassung der Beschlüsse der Steuerungsgruppe vom 30. Mai 2008 und vom 10. Oktober 2008,
unter der Feststellung, dass das am 21. Mai 2008 unterzeichnete Amtssitzabkommen zwischen dem International Centre for Migration Policy Development und dem Königreich Belgien in seinem Artikel 18 Absatz 1 litera a die Einführung eines internen Steuersystems des ICMPD vorsieht,
sind wie folgt übereingekommen: