Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern) Art. 3

Kurztitel

Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 78/2015

Typ

Vertrag – Zypern

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

01.07.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Text

ARTIKEL 3

SICHERHEITSKLASSIFIZIERUNGSSTUFEN

Die Parteien legen fest, dass folgende Sicherheitsklassifizierungsstufen und Kennzeichnungen gleichwertig sind und sie den Sicherheitsklassifizierungsstufen und Kennzeichnungen nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht entsprechen:

Für die Republik Österreich

Für die Republik Zypern

Englische Entsprechung

STRENG GEHEIM

TOP SECRET

GEHEIM

SECRET

VERTRAULICH

CONFIDENTIAL

EINGESCHRÄNKT

RESTRICTED

Im RIS seit

26.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2015

Gesetzesnummer

20009203

Dokumentnummer

NOR40171432

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