Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vereinbarung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung (Ungarn)
Typ
Vertrag – Ungarn
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.05.2026
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
19.06.2014
Index
49/04 Grenzverkehr
Titel
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der ungarischen Regierung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte an der gemeinsamen Staatsgrenze und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr
StF:
BGBl. III Nr. 184/2015
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Ungarns haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn1 vom 15. Mai 1992 (im Folgenden: das Abkommen über die Grenzabfertigung)
unter Bedachtnahme auf den Bedarf, die Durchführung der Grenzabfertigung für den Falle der vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrolle an der Binnengrenze zwischen der Republik Österreich und Ungarn (in der Folge „Vertragsparteien“) im Sinne der Artikel 25 ff der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (im Folgenden: Schengener Grenzkodex) sicherzustellen;
zur Ermöglichung des erleichterten Grenzübertritts auf grenzüberschreitenden Wegen im Falle der vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrolle gemäß Artikel 25 ff Schengener Grenzkodex
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 794/1992 1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 794 aus 1992,
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 5 Abs. 1 der Vereinbarung wurden am 27. Oktober 2014 bzw. 5. Dezember 2014 abgegeben; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 5 Abs. 1 mit 1. Februar 2015 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 5, Absatz eins, der Vereinbarung wurden am 27. Oktober 2014 bzw. 5. Dezember 2014 abgegeben; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 5, Absatz eins, mit 1. Februar 2015 in Kraft getreten.
Schlagworte
Straßenverkehr
Im RIS seit
06.05.2026
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2026
Gesetzesnummer
20009405
Dokumentnummer
NOR40277647