Bundesrecht konsolidiert

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Vereinfachung der Visaformalitäten für Crew-Mitglieder von Fluggesellschaften (China VR) Art. 3

Kurztitel

Vereinfachung der Visaformalitäten für Crew-Mitglieder von Fluggesellschaften (China VR)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 217/2014

Typ

Vertrag – China VR

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

22.11.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel römisch drei

Dieses Abkommen tritt am 31. Tag nach seiner Unterzeichnung in Kraft und wird für unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei auf diplomatischem Wege kündigen. In diesem Fall tritt das Abkommen am 31. Tag nach Übersendung der schriftlichen Mitteilung außer Kraft.

Unterzeichnet am 22. Oktober 2014, in Peking, in zwei Originalausfertigungen in chinesischer, deutscher und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung ist der englische Text maßgebend.

Im RIS seit

12.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2014

Gesetzesnummer

20009024

Dokumentnummer

NOR40166439

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