Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama Art. 8

Kurztitel

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 195/2014

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 8

Inkrafttretensdatum

01.05.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 8

Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte, Demokratie und verantwortliche Staatsführung

Die Vertragsparteien kommen überein, mit der Zusammenarbeit in diesem Bereich die Regierungen und die Vertreter der Zivilgesellschaft durch Maßnahmen in folgenden Bereichen aktiv zu unterstützen:

  1. Litera a
    Förderung und Schutz der Menschenrechte und Festigung der Demokratisierung, einschließlich der Verwaltung von Wahlverfahren;
  2. Litera b
    Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der effizienten und transparenten Regelung der öffentlichen Angelegenheiten, einschließlich der Bekämpfung der Korruption auf örtlicher, regionaler und nationaler Ebene;
  3. Litera c
    Stärkung der Unabhängigkeit und der Effizienz der Gerichte.

Im RIS seit

23.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2014

Gesetzesnummer

20008959

Dokumentnummer

NOR40165143

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