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Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama Art. 44

Kurztitel

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 195/2014

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 44

Inkrafttretensdatum

01.05.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 44

Zusammenarbeit in geschlechterspezifischen Fragen

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich dazu beiträgt, politische Konzepte, Programme und Mechanismen zu stärken, mit denen die gleichberechtigte Beteiligung und die Chancengleichheit von Mann und Frau in allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens gewährleistet, verbessert und erweitert wird, gegebenenfalls einschließlich positiver Maßnahmen zugunsten von Frauen. Sie trägt auch zur Erleichterung des Zugangs von Frauen zu allen Ressourcen bei, die sie zur uneingeschränkten Ausübung ihrer Grundrechte benötigen.

Im RIS seit

23.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2014

Gesetzesnummer

20008959

Dokumentnummer

NOR40165179

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